Beschlüsse, die auf einer nicht ordnungs- gemäß einberufenen Wohnungseigen- tümerversammlung gefasst wurden, sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären. Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Eigentümer berechtigt sind, den Ort einer Versammlung der Wohnungseigentümer eigenmächtig zu verlegen oder aber ob nach einer solchen Verlegung gefasste Beschlüsse aufgrund eines Einberufungsmangels auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären sind.