WEG-Recht: Veräußerung einer Teilfläche des WEG-Grundstücks

Wohnungseigentumsrecht: Veräußerung einer Teilfläche des WEG-Grundstücks

Wollen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilfläche ihres Grundstücks abtrennen, um es zu verkaufen, müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte aufheben, sondern nur diejenigen, die sich im Bereich der abzutrennenden Teilfläche befinden, so das Kammergericht. Sofern dabei isolierte Miteigentumsanteile entstehen, müssen diese mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden.

Praxistipp
Die Entscheidung gilt ausdrücklich auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegt, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter jedoch schon angelegt sind. Denn Wohnungseigentum entsteht schon mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut (§ 3 und § 8 WEG) ist es unerheblich, ob das Gebäude bereits erbaut ist.

Autor: Susanne Tank - tank@bethgeundpartner.de

Fundstelle: KG, Beschluss vom 25. Januar 2011, 1 W 479/11 und 1 W 480/11, ZfIR 2011, 839